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An alle Mathe-Asse und Juristen da draußen (drinnen geht auch)

10. Juli 2009

Angenommen*, jemand wettet mit jemand anderem darum, dass noch jemand mit jemand ganz anderem höchsten 4, allerhöchstens aber 5 Wochen, den heiligen Bund der Ehe ein Techtelmechtel übersteht. Und angenommen, diese Wette wurde wurde am 2. Juni eines beliebigen Jahres nach Christi Geburt geschlossen und dann am 10. Juli selben Jahres (wichtig! ebenfalls nach Christi Geburt) wird der jemandige auf Einlösung der Wettschuld in Anspruch genommen**. Weil das Ereignis wohl eingetreten sei. Also innerhalb von 5 Wochen.

  1. Beweisen Sie unter Zuhilfenahme der 3. binomischen Formel, dass der vermeintliche Verlierer der Wette  eigentlich nicht verloren hat.
  2. Unterstreichen Sie alle substantivierten Prädikate in der vorstehenden Aufgabenstellung und bilden Sie aus den Anfangsbuchstaben Namen für vierbeinige Haustiere.
  3. Angenommen, die in der Aufgabenstellung genannte Bedingung wäre eingetreten. Legen Sie unter Einbeziehung des GlüStV dar, ob in diesem Fall eine Einlösung der Wettschuld, notfalls gerichtlich, eingefordert werden könnte.

* Szenario und beteiligte Personen sind frei erfunden
** Was jemand auch gerne bereit ist, zu tun. Es geht demjenigen nur um Richtigstellung des Sachverhaltes

.

4 Kommentare

  1. für eine simple rechenaufgabe erfindest du ein szenario und personen? :)


  2. Kreativ, nicht wahr?!
    ô.Ô
    —-


  3. ich bin sehr beeindruckt. auf so etwas ausgefallenes wäre ich niemals gekommen!


  4. Sag ich doch. Und wo das doch so frei erfunden ist…



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