
Als Ungläubiger
12. August 2008
Im geschäftlichen Schriftverkehr unterzeichnet man oftmals mit einem Zusatz nach dem Namen. So zum Beispiel mit der Berufsbezeichnung [Rechtsanwalt etc.] sowie der Eigenschaft, in der gehandelt wird [Treuhänder, Insolvenzverwalter etc.].
Das scheint sich ein von mir ‘Angeschriebener’ abgeschaut zu haben und antwortet:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt $Name,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom [...]
Mit freundlichen Grüßen
$Name
als Gläubiger
Das hat mich zum Schmunzeln gebracht. Ich finde diese Idee so schön, dass ich mir vornehme, zukünftig jeden Schriftverkehr mit den entsprechenden Eigenschaften unter meinem Namen zu versehen:
- als Steuerzahler
- als Bahnfahrer
- als Konsument
- als Essbesteckbenutzer
- als Sockenträger
- …
Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen
Ihr und Euer daRONN
als Blogger


Du…bist Rechtsanwalt? Oder habe ich einen Denkfehler eingebaut?
Ihre Chlorine
als Nachteule
Nein, bin ich nicht.
Aber ich werde oft als solcher in Briefanreden betitelt
Sehr cool
Musste extrem breit grinsen beim Lesen.
Also ich. ICH musste grinsen. hab gerade gesehen, dass ich mit was anderem angemeldet war. Hmpf.
Na ICH erst. Und ich melde mich prinzipiell nirgends an. Wer weiß, was da alles passiert….
Ronny
als ICH